Am 6. Januar wurde von der Bundesregierung ein Entwurf für das sogenannte Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) auf den Weg gebracht – mit anderen Worten: das Gesetz zur Frauenquote für Vorstände. Wir haben ihn uns genau angeschaut.
Kurz zusammengefasst soll nach in Kraft treten des Gesetzes folgendes gelten:
- Hat ein Vorstandsgremium mehr als drei Mitglieder, muss mindestens eine Frau vertreten sein.
- Es gilt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen.
- Bestehende Mandate bleiben bis zu ihrem vorgesehenen Ende erhalten.
- Besetzen Unternehmen ihren Vorstand in Zukunft weiterhin ohne eine Frau, müssen sie das speziell begründen.
Das Gesetz ist also ein wichtiger und richtiger Schritt, aber keinesfalls ausreichend. Es bleiben trotzdem weiterhin Vorstände ohne Frauen möglich – und das ganz ohne Konsequenzen für die Unternehmen. Darüber hinaus betrifft das Gesetz derzeit lediglich 70 Unternehmen (von denen aber tatsächlich 30 keine Frau im Vorstand haben). Und der Frauenanteil erhöht sich in den Vorständen dieser 70 Unternehmen nur auf 21 Prozent von derzeit knapp 13 Prozent. Echte Gleichstellung bringt die angestrebte Quote also nicht.
GDW-Geschäftsführerin Tijen Onaran bringt es auf den Punkt: „Echte #Vielfalt heißt nicht eine – eine Frau im Vorstand oder Aufsichtsrat – sondern echte Vielfalt heißt: viele. Kein Unternehmen der Welt darf und kann es sich erlauben auf die Hälfte der Bevölkerung zu verzichten.“